Straßenläufe, Mannschaftswertungen, Startrecht.
Für die Bildung von Mannschaftswertungen war es bislang üblich,
dass der Statistiker die Mannschaften an Hand der Einzel-
ergebnisse selbst errechnete.
Ab diesem Jahr wurde auf Westfalenebene diese Regelung gekippt
und nur noch Mannschaftswertungen aufgenommen, die vom
Veranstalter in der Ergebnisliste aufgeführt wurden.
Daher werden wir im Kreis dies ab 2017 auch so handhaben.
Gleichzeitig gilt der Aufruf an alle Straßenlaufveranstalter,
in ihren Ergebnislisten Mannschaftswertungen aufzuführen.
Damit diese Mannschaftswertungen korrekt durchgeführt werden
können, ist es aber erforderlich, dass die Vereine bzw. die
Läufer(innen) ihren Verein korrekt und einheitlich angeben.
Außerdem sollten die Vereine, insbesondere LSF Münster,
TuS Altenberge, LG Ems Warendorf und SV Herbern, mal
überprüfen, ob alle Läufer(innen) im oberen Leistungssegment
ein gültiges Startrecht besitzen und ggf. beantragen.